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Die Frauenhäuser stehen normalerweise jeder Frau offen und die Aufnahme ist jederzeit möglich. Also rund um die Uhr und unabhängig von Staats- und Religionszugehörigkeit werden Frauen mit Kindern in der Regel aufgenommen. Für Jungen ab dem 13. Lebensjahr gelten besondere Regeln. Eine gesonderte Absprache ist für diese Fälle unbedingt nötig. Frauen, die offensichtlich drogenabhängig, psychisch krank oder obdachlos sind, werden i. d. R. durch die im Frauenhaus tätigen Sozialarbeiterinnen in andere und für sie geeignetere Unterbringungsmöglichkeiten vermittelt. Die zu schützenden Frauen und Kinder können für einen Zeitraum von wenigen Tagen, mehreren Monaten bis zu einem Jahr oder auch länger aufgenommen werden.