| Was kann ein Frauenhaus nicht leisten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Beispielsweise folgt auf einen Einzug einer Frau in ein Frauenhaus nicht automatisch eine Scheidung vom gewalttätigen Ehepartner. Diese kann dann normalerweise nach Einhaltung der üblichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Gleichfalls ist es den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses nicht möglich, den betroffenen Frauen über das Arbeitsamt eine Stelle zu besorgen. Auch das muss Schritt für Schritt und gemeinsam mit der hilfesuchenden Frau in Angriff genommen werden. Es stehen den betroffenen Frauen Sozialarbeiterinnen, Psychologen und auch Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite und bieten jede mögliche Hilfe an.