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Fahrschule in Buch (Taunus) im Branchenbuch


Fahrschule Heinz Barz im Branchenbuch Lütz

Herrngrabenstraße 6, 56290 Lütz


02672 8338


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Heinz Barz in Buch (Taunus) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Heinz Barz

Ausbildung in allen Fahrerlaubnis-Klassen

Ob Auto (Schalt- und Automatikgetriebe), Motorrad, Roller oder sogar LKW und Bus, wir bieten eine freundliche, schnelle und sichere Ausbildung, die Spaß macht.

- Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bei allen Klassen
- Ein freundliches und kompetentes Fahrlehrerteam
- Ganztägige Beratung durch unser nettes Büroteam
- Schulung auf neuesten Kraftfahrzeugen, die kaum noch Wünsche offen lassen
- Weitreichende Betreuung während und nach der Ausbildung

Anschrift

StraßeHerrngrabenstraße 6
PLZ, Ort56290 Lütz
Koordinaten50.1609,7.35971
KFZ-Navigation50.161,7.3596

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 20:00
Dienstag08:00 - 20:00
Mittwoch08:00 - 20:00
Donnerstag08:00 - 20:00
Freitag08:00 - 20:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

Gründungsjahr1984
StichwörterBKF Ausbildung, Fahrerlaubnis, Führerschein, Autoführerschein, LKW-Führerschein, Roller Führerschein, Auto Führerschein, Bus Führerschein, Motorradführerschein, Motorrad Führerschein, Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung, Alle Führerscheinklassen
DienstleistungenAlle Führerscheinklassen, Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung
VerbändeFahrlehrerverband Rheinland

Bildergalerie

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Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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