Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
Mutterstadt im Rhein-Pfalz-Kreis liegt im Osten der Pfalz und wurde erstmals 767 urkundlich erwähnt. Die St. Medardus-Kirche von 1934, das ehemalige Rathaus von 1738 am Standort des Königshofs und der...
Weitere Einträge zu Notar in Mutterstadt im Branchenbuch
Sie suchen Anschriften, Adressen und Telefonnummern aus der Kategorie Notar in Mutterstadt? Kein Problem! Das Branchenbuch ortsdienst.de bietet schnell und übersichtlich genau die Daten, die Sie für Ihre Suche nach dem passenden Gewerbe Notar Dr. Jürgen Kadek bzw. der passenden Firma Notar Dr. Jürgen Kadek benötigen! Alle Informationen zu Notar Dr. Jürgen Kadek in Mutterstadt, insbesondere Kontaktdaten, eine Karte sowie weitere Vorschläge zu Themen, die Sie interessieren könnten. Sie haben selbst ein Gewerbe aus der Kategorie Notar? Dann nutzen Sie jetzt zahlreiche Vorteile von ortsdienst.de, präsentieren Sie Ihr Gewerbe im Internet und melden Sie sich jetzt an!
Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.