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Lohnsteuerhilfe Otterstadt (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Stahlbühlring 153, 68526 Ladenburg
Telefon:062031079581
Fax:06203922358
E-Mail:hans.seidl@vlh.de
Anschrift:Hanauer Str. 19, 68305 Mannheim
Telefon:06217481910
Fax:06217481912
E-Mail:manfred.herbel@vlh.de
Anschrift:Peterskopfstr. 4, 67133 Maxdorf
Telefon:0623780481
Fax:0623780942
E-Mail:nadja.udwari@vlh.de
Anschrift:Hans-Holbein-Str. 5b, 67227 Frankenthal
Telefon:062069374824
E-Mail:manfred.herbel@vlh.de
Anschrift:Eisenlohrstr. 10, 69115 Heidelberg
Telefon:06221183972
Fax:062214348133
E-Mail:gertrud.korn@vlh.de
Anschrift:Oppauer Str. 67, 67069 Ludwigshafen
Telefon:062165730730
Fax:062165730740
E-Mail:goeran.prax@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 26, 67161 Gönnheim
Telefon:06322959172
E-Mail:eva_rebecca.wagner@vlh.de
Anschrift:Burgstr. 63, 69121 Heidelberg
Telefon:06221434448
Fax:06221434449
E-Mail:annette.spierling@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 49, 69221 Dossenheim
Telefon:06221862283
Fax:06221879862
E-Mail:juergen.steppan@vlh.de
Anschrift:Heidelberger Str. 18, 68519 Viernheim
Telefon:062049798107
E-Mail:christoph.seidl@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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