Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 6, 66917 Wallhalben |
Telefon: | 063755562 |
Anschrift: | Schulstr. 18, 66894 Martinshöhe |
Telefon: | 063723592 |
E-Mail: | kita.martinshoehe@t-online.de |
Anschrift: | Hauptstr. 44, 66894 Wiesbach |
Telefon: | 063371232 |
Anschrift: | Felsentaler Str. 1, 66484 Winterbach |
Telefon: | 063371569 |
Anschrift: | Thaleischweiler Str. 29, 66919 Herschberg |
Telefon: | 063755304 |
Anschrift: | Hauptstr. 52, 66919 Obernheim-Kirchenarnbach |
Telefon: | 063335402 |
Anschrift: | Pirmasenser Str. 24, 66919 Obernheim-Kirchenarnbach |
Telefon: | 06371468925 |
E-Mail: | kigaok@googlemail.com |
Anschrift: | Kirchenstr. 10a, 66851 Mittelbrunn |
Telefon: | 063712500 |
Anschrift: | Am Steigert 1, 66507 Reifenberg |
Telefon: | 06375227 |
Anschrift: | Eichenhübel 12, 66892 Bruchmühlbach-Miesau |
Telefon: | 063724783 |
E-Mail: | info@kita-bruchmuehlbach.de |
Knopp-Labach liegt auf der Sickinger Höhe und ist Teil der Verbandsgemeinde Wallhalben. Nicht nur der historische Friedhof ist sehr sehenswert, sondern auch die mittelalterliche Kirche im gotischen Stil.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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