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Der staatlich anerkannte Erholungsort Schönau in der Pfalz ist Teil der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland. Große Bekanntheit besitzt der Ort durch seine Lage am 7-Burgen-Wanderweg, über den man unter...
mehrAls Fachverband wird ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen, Körperschaften und juristischen Personen bezeichnet. Der Zusammenschluss auf Grundlage gemeinsamer fachlicher Interessen erfolgt als Interessenverband, Wirtschaftsverband oder Branchenverband. Die Finanzierung eines Fachverbandes erfolgt meist durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Geschäftsführung von Fachverbänden arbeitet in der Regel hauptamtlich, während Vorstand und Vorstandsvorsitzende ehrenamtlich tätig sind.
Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie organisieren über eine Pflichtmitgliedschaft die Selbstverwaltung des Handwerks in einem Kammerbezirk. Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber von Handwerksbetrieben sowie die Gesellen, Facharbeiter und Lehrlinge.
Industrie- und Handelskammern sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der IHK gehören alle Unternehmen und Gewerbetreibenden einer Region per Gesetz an. Ausgenommen sind Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe und reine Handwerksbetriebe. In Deutschland gibt es ca. 80 Industrie- und Handelskammern (Stand: 07/2015), die auf der Grundlage eines Bundesgesetzes für die Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft tätig sind.
In einem Berufsverband werden bestimmte Berufsstände in Form einer Interessengemeinschaft vertreten und gefördert. Der Berufsverband gliedert sich oftmals in Sektionen, Arbeitsgemeinschaften oder Arbeitsgruppen. Nach außen hin werden die Interessen der Angehörigen eines bestimmten Berufs z. B. gegenüber Arbeitgebern, Auftraggebern, der öffentlichen Hand und Gesetzgebern vertreten. Außerdem werden den Mitgliedern von Berufsverbänden beruflich relevante Informationen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und andere Vergünstigungen geboten.
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