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Lohnsteuerhilfe Ottweiler (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Birkelweg 8a, 66440 Blieskastel
Telefon:068449007844
E-Mail:susanne.schmidt@vlh.de
Anschrift:Provinzialstr. 157, 66787 Wadgassen
Telefon:06834490688
E-Mail:wolfgang.becker@vlh.de
Anschrift:Merkurstr. 44, 67663 Kaiserslautern
Telefon:063189249411
E-Mail:julia.baimler@vlh.de
Sprechzeiten:Mo-Do 10:00-14:00 und nach Vereinbarung
Anschrift:Bergstr. 36b, 66787 Wadgassen
Telefon:068344090084
Fax:068344090086
E-Mail:hans-juergen.kraft@vlh.de
Anschrift:Wasserturmstr. 16, 66954 Pirmasens
Telefon:06331828797
E-Mail:annette.roos-schwind@vlh.de
Anschrift:Alleestr. 11, 66953 Pirmasens
Telefon:06331146622
E-Mail:markus.pohl@vlh.de
Anschrift:Tiergartenstr. 8, 66740 Saarlouis
Telefon:0683161108
Fax:068331577
E-Mail:harald.reckling@vlh.de
Anschrift:Hochwaldstr. 5, 54317 Osburg
Telefon:0650099007
Fax:0650099006
E-Mail:juergen.jaeckels@vlh.de
Anschrift:Zum Sonnenberg 6, 54472 Veldenz
Telefon:065349493850
Fax:065349493851
E-Mail:diana.roth@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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