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Fahrschule in Homburg im Branchenbuch


Fahrschule Motsch im Branchenbuch Homburg

Kaiserstraße 44-46, 66424 Homburg


06842 536380


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Motsch in Homburg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Motsch

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Herzlich willkommen bei der Fahrschule Motsch!

Hier lernst Du alles, was Du brauchst um schon bald selbst ein Auto zu fahren!

Wir gehören zu den Fahrschulen mit den besten Ergebnissen bei der Führerscheinausbildung und stehen Dir mit all deinen Fragen rund um die Fahrausbildung stets zur Verfügung.

Ob neuer Führerschein, Erweiterungen bestehender Führerscheinklassen oder Fahrtraining und Aufbauseminar.

Die langjährige Erfahrung unserer Fahrlehrer, unsere technisch aktuell ausgerüsteten Unterrichtsräume und unsere moderne Fahrzeugflotte garantieren Dir eine stetig hervorragende Qualität bei Deiner Fahrausbildung.

Bei Interesse oder Fragen erreichst Du uns unter 06842 536380.

Weitere Informationen über uns und unsere Standorte findest Du auf unserer Webseite: www.fahrschule-motsch.de.

Wir freuen uns auf Dich.

Euer Team von der Fahrschule Motsch

Anschrift

StraßeKaiserstraße 44-46
PLZ, Ort66424 Homburg
Koordinaten49.3221,7.33543
KFZ-Navigation49.3221,7.33543

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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