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Lohnsteuerhilfe Kaulitz (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Heideweg 12, 19322 Wittenberge
Telefon:03877402606
Fax:03877402606
E-Mail:dagmar.voelzer@vlh.de
Anschrift:Neue Str. 1, 29468 Bergen
Telefon:05845969902
Fax:05845969997
E-Mail:sylvia.hecht@vlh.de
Anschrift:Gartower Str. 7, 29451 Dannenberg
Telefon:05861989095
Fax:05861986452
E-Mail:mirko.tuegel@vlh.de
Anschrift:Lüneburger Str. 5, 19273 Neuhaus/Elbe
Telefon:038841759658
Fax:038841759675
E-Mail:daniela.vermehren@vlh.de
Anschrift:Wilsnacker Str. 1, 19348 Perleberg
Telefon:03876613092
Fax:03876613093
E-Mail:michaela.poepplau@vlh.de
Anschrift:Burgstr. 45, 39638 Gardelegen
Telefon:03907777641
E-Mail:dana.siegel@vlh.de
Anschrift:Klötzerstr. 34b, 38486 Klötze
Telefon:039005669966
E-Mail:christine.zufelde@vlh.de
Anschrift:Klosterweg 22, 39638 Gardelegen
Telefon:03907739243
E-Mail:ines.brueckmann@vlh.de
Anschrift:Klosterstr. 24, 39638 Gardelegen
Telefon:0390886119
Fax:0390886119
E-Mail:herdith.moehring@vlh.de
Anschrift:Lindenallee 29a, 39638 Gardelegen
Telefon:03907730689
E-Mail:angelika.stolle@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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