Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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E-Mail: | cornelia.balzer@vlh.de |
Anschrift: | Am Wiesengrund 1b, 08428 Langenbernsdorf |
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Anschrift: | An den Teichen 14, 08412 Werdau |
Telefon: | 037613790 |
E-Mail: | barbara.rettner@vlh.de |
Anschrift: | Leubnitzer Hauptstr. 22, 08412 Werdau |
Telefon: | 037614796961 |
E-Mail: | cornelia.spaniol@vlh.de |
Anschrift: | Heinrich-Braun-Str. 104, 08060 Zwickau |
Telefon: | 0375579107 |
E-Mail: | elke.pilniok@vlh.de |
Anschrift: | Falkenweg 12, 08066 Zwickau |
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E-Mail: | angelika.schwabe@vlh.de |
Anschrift: | August-Bebel-Str. 3, 09350 Lichtenstein |
Telefon: | 03720495878 |
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E-Mail: | anna-maria.nobis@vlh.de |
Anschrift: | Sportplatzweg 4, 09350 Heinrichsort |
Telefon: | 03720464823 |
Fax: | 03720464825 |
E-Mail: | sabine.bley@vlh.de |
Großgörschen im Burgenlandkreis liegt zwischen Leipzig und Weißenfels und wurde schon 1277 erstmals urkundlich erwähnt. Sehr attraktiv für Besucher ist Großgörschen für seine Dorfkirche mit einem um...
mehrEin Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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