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Lohnsteuerhilfe Neutz-Lettewitz (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Eilenburger Str. 35, 04509 Delitzsch
Telefon:03420263735
Fax:03420263735
E-Mail:madeleine.heikel@vlh.de
Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 11, 06449 Aschersleben
Telefon:034745235
Fax:03474590099
E-Mail:liane.oelgart@vlh.de
Anschrift:Heidestr. 7, 06842 Dessau-Roßlau
Telefon:034087058919
Fax:034947997867
E-Mail:marion.gerber@vlh.de
Anschrift:Siegmundstr. 17, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon:034087019147
E-Mail:dagmar.scharff@vlh.de
Anschrift:An der Kirschallee 11, 04159 Leipzig
Telefon:034156127851
E-Mail:karsten.fiedler@vlh.de
Anschrift:Wetzendorfer Str. 15 b, 06642 Nebra
Telefon:034461599860
E-Mail:katja.nette@vlh.de
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 15, 39249 Barby
Telefon:03929828205
E-Mail:sylvia.heise@vlh.de
Anschrift:Sandenden 1, 39261 Zerbst
Telefon:03923485343
Fax:03923485345
E-Mail:klaus-dieter.abt@vlh.de
Anschrift:Kastanienallee 8, 39261 Zerbst
Telefon:03923714924
Fax:03923714932
E-Mail:ursula.benke@vlh.de
Anschrift:Breite Str. 15a, 39435 Unseburg
Telefon:03926330837
Fax:03926330837
E-Mail:ingrid.doehner@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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