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Der Gewerbeeintrag Malermeister Uwe Hoff in Giersleben ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauunternehmen, Raumausstatter, Innenausstattung & Raumausstattung.
Malermeister Uwe Hoff
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Ich garantiere Ihnen eine saubere, qualitativ hochwertige Arbeitsausführung. Es ist für mich selbstverständlich Sie stets nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten und Ihnen eine kostengünstige Lösung anzubieten sowie die Einhaltung der zugesagten Termine zu garantieren.
Unweit der Stadt Güsten liegt die Gemeinde Giersleben an der Wipper. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen die imposante Gnadenkirche von 1759, der Obelisk, einige Geschichtsdenkmale und...
Weitere Einträge zu Bauunternehmen in Giersleben im Branchenbuch
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Ein Bauunternehmen erbringt Leistungen des Baugewerbes. Die Bauleistungen werden sowohl im Hoch- und Tiefbau erbracht. Sie dienen der Herstellung, Instandsetzung und Instandhaltung von Bauwerken. Außerdem können durch Bauunternehmen Umbauten und Änderungen an Bauwerken vorgenommen werden, wie z. B. Rückbau oder Beseitigung derselben.
Bauplanung
Die Bauplanung dient der Entwicklung und der Gestaltung eines Bauvorhabens. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bauherrn entwickelte Ideen werden durch den Architekten in Bauzeichnungen umgesetzt. Dabei werden örtliche Gegebenheiten und Berechnungen in die Bauplanung einfließen.
Bauleitung
Durch eine Bauleitung wird eine Baustelle geleitet. Die Bauleitung verantwortet die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Eine Bauleitung kann sowohl für ein Bauunternehmen als auch für einen Bauherrn tätig sein. Allgemein sorgt die Bauleitung für eine termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Bauausführung.
Bauträger
Ein Bauträger lässt Wohn- und Gewerbeimmobilien bauen und verkauft sie. Der Bauträger baut also mit eigenem Geld und somit auf eigenes Risiko. Bei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und damit auf eigene Rechnung ist der Bauträger gleichzeitig Bauherr. Bei Bauten auf fremden Grundstücken handelt der Bauträger in direkter Vertretung des Bauherrn und nimmt alle Aufgaben im Interesse des Bauherrn war.