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Lohnsteuerhilfe Wolmirsleben (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Winckelmann Str. 15a, 39108 Magdeburg
Telefon:03915616150
E-Mail:silke.bors@vlh.de
Anschrift:Maxim-Gorki-Str. 42, 39108 Magdeburg
Telefon:03917337544
E-Mail:matthias.lorenz@vlh.de
Anschrift:Bussardweg 24, 39110 Magdeburg
Telefon:03917327194
E-Mail:joerg.kirchner@vlh.de
Anschrift:Kreisstr. 8, 06449 Aschersleben
Telefon:03473805502
E-Mail:martina.schwalm@vlh.de
Anschrift:Roschwitzer Str. 12, 06406 Bernburg
Telefon:03471626025
E-Mail:brigitta.dietrich@vlh.de
Anschrift:Moritzstr. 2, 39124 Magdeburg
Telefon:03912899851
Fax:03912899852
E-Mail:christine.zufelde@vlh.de
Anschrift:Erlenweg 1, 39245 Gommern
Telefon:03920018407
E-Mail:waltraut.hollweg@vlh.de
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 15, 39249 Barby
Telefon:03929828205
E-Mail:sylvia.heise@vlh.de
(0)
b.b.h. Lohnsteuerhilfe e.V.
28.67 km von Wolmirsleben
Anschrift:Bahnhofstr. 19, 39343 Schackensleben
Telefon:039206683845
E-Mail:info@lohnsteuerhilfe-roggemann.de
Anschrift:An der Olbe 21, 39343 Rottmersleben
Telefon:03920652716
E-Mail:astrid.wille@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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