Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 19, 39343 Schackensleben |
Telefon: | 039206683845 |
E-Mail: | info@lohnsteuerhilfe-roggemann.de |
Anschrift: | Moritzstr. 2, 39124 Magdeburg |
Telefon: | 03912899851 |
Fax: | 03912899852 |
E-Mail: | christine.zufelde@vlh.de |
Anschrift: | Bussardweg 24, 39110 Magdeburg |
Telefon: | 03917327194 |
E-Mail: | joerg.kirchner@vlh.de |
Anschrift: | Maxim-Gorki-Str. 42, 39108 Magdeburg |
Telefon: | 03917337544 |
E-Mail: | matthias.lorenz@vlh.de |
Anschrift: | Wilsnacker Str. 1, 19348 Perleberg |
Telefon: | 03876613092 |
Fax: | 03876613093 |
E-Mail: | michaela.poepplau@vlh.de |
Anschrift: | Winckelmann Str. 15a, 39108 Magdeburg |
Telefon: | 03915616150 |
E-Mail: | silke.bors@vlh.de |
Anschrift: | Wilhelm-Kobelt-Str. 16, 39108 Magdeburg |
Telefon: | 03916215750 |
E-Mail: | katrin.schulze@vlh.de |
Anschrift: | Hamburger Str. 45, 19309 Lenzen |
Telefon: | 0387927957 |
Fax: | 03879250711 |
E-Mail: | karin.moeller@vlh.de |
Anschrift: | Durlei-Ring 39, 29476 Gusborn |
Telefon: | 05865980396 |
E-Mail: | marco.lahmert@vlh.de |
Badingen in der Altmark ist ein Ortsteil von Bismark und liegt ca. 16 km westlich von Stendal und fand im Jahre 980 seine urkundliche Ersterwähnung. Besonders sehenswert sind die mittelalterliche Dorfkirche...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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