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Lohnsteuerhilfe Zörnigall (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Nordstr. 4, 06766 Bitterfeld-Wolfen
Telefon:03494383164
E-Mail:cornelia.balzer@vlh.de
Anschrift:Ring der Bauarbeiter 28, 06766 Bitterfeld-Wolfen
Telefon:0349361813
E-Mail:anke.ennullat@vlh.de
Anschrift:Am Pflückuffer Wald 47, 04860 Torgau
Telefon:03421902253
Fax:03421717815
E-Mail:udo.weiss@vlh.de
Anschrift:Hellernring 13, 04861 Torgau
Telefon:01716913796
Fax:03421718018
E-Mail:reinhard.dehmel@vlh.de
Anschrift:Roitzscher Str. 1, 06808 Holzweißig
Telefon:0349361813
E-Mail:anke.ennullat@vlh.de
Anschrift:033847 41267, 14828 Goerzke
Telefon:03384741267
Fax:03384790842
E-Mail:elke.senst@vlh.de
Anschrift:Weißdornweg 5a, 06792 Sandersdorf-Brehna
Telefon:034933639807
E-Mail:marion.baer@vlh.de
Anschrift:033204 34559, 14547 Beelitz
Telefon:03320434559
Fax:03320440085
E-Mail:uwe.rauhoeft@vlh.de
Anschrift:033845 30697, 14822 Borkwalde
Telefon:03384530697
E-Mail:michaela.strohm@vlh.de
Anschrift:Dahlener Str. 22, 04861 Torgau
Telefon:03421906869
Fax:03421906869
E-Mail:andreas.schmidtke@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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