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Lohnsteuerhilfe Pulsnitz (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Clara-Zetkin-Str. 14a, 01159 Dresden
Telefon:03514221322
Fax:03514221322
E-Mail:cornelia.frenzel@vlh.de
Anschrift:Dölzschener Str. 24, 01159 Dresden
Telefon:035148296896
Fax:035148296896
E-Mail:marion.klar@vlh.de
Anschrift:Bautzener Str. 7f, 02692 Obergurig
Telefon:03591306366
Fax:03591306797
E-Mail:gabriele.adler-bartosch@vlh.de
Anschrift:Gartenweg 5, 01728 Goppeln
Telefon:03512882320
Fax:03512812324
E-Mail:bettina.boettcher@vlh.de
Anschrift:Ledenweg 3, 01445 Radebeul
Telefon:03518956165
Fax:03518956166
E-Mail:schneider.helga@vlh.de
Anschrift:Bautzener Str. 29, 02692 Obergurig
Telefon:0359141644
Fax:03591304083
E-Mail:ursula.richter@vlh.de
Anschrift:Steinbacher Str. 69, 01157 Dresden
Telefon:03514225616
Fax:03514225617
E-Mail:gabriele.raencker@vlh.de
Anschrift:Elbhangstr. 22 a, 01156 Dresden
Telefon:03514525062
E-Mail:ines.adam@vlh.de
Anschrift:August-Bebel Str. 57, 02681 Wilthen
Telefon:0359233497
E-Mail:horst.kohl@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 27, 01156 Dresden
Telefon:03514521033
Fax:03514521033
E-Mail:erika.strohbach@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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