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Fahrschule in Chemnitz im Branchenbuch


Fahrschule & Busbetrieb Krauß im Branchenbuch Chemnitz

Klarastr. 26, 09131 Chemnitz


0371 418428


Der Gewerbeeintrag Fahrschule & Busbetrieb Krauß in Chemnitz ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule & Busbetrieb Krauß

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!

Herzlich Willkommen bei Fahrschule & Busbetrieb Krauß!
Unser Unternehmen wurde 1991 gegründet und ist seit dieser Zeit im Dienste der Kunden im Einsatz.
Wir bestehen aus einem Fahrschulbetrieb und einem Busbetrieb. In der Fahrschule werden Fahrschüler zu verantwortungsvollen und umweltbewussten Kraftfahrern (PKW) ausgebildet.
Unser Busbetrieb verfügt über zwei moderne Reisebusse vom Typ Neoplan Cityliner. Diese werden vorwiegend im Ausflugsverkehr sowie im Mietomnibusverkehr eingesetzt.
Auch Gruppenfahrten gehören zu unserem Aufgabengebiet.
Auf Kundenwunsch organisieren wir gern Tages- und Mehrtagesfahrten, Stadtführer u.v.m..
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Ihr Team von Fahrschule & Busbetrieb Krauß

Anschrift

StraßeKlarastr. 26
PLZ, Ort09131 Chemnitz
Koordinaten50.8506,12.9436
KFZ-Navigation50.8506,12.9436

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 18:00
Dienstag08:00 - 18:00
Mittwoch08:00 - 18:00
Donnerstag08:00 - 18:00
Freitag08:00 - 18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

und nach telefonischer Vereinbarung

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, Autofahren lernen, Autoführerschein, Fahrangstabbau, Fahrausbildung, Fahrlehrer, Ferienfahrschulen, Firmenausflüge, Gruppenreisen, Klassenfahrten, Mietomnibus, Pkw-Fahrschulen, Reiseorganisation, Schulfahrten, Seniorenreisen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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