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Wachschutz/Personenschutz in Dresden im Branchenbuch


AVB Sicherheitssysteme GmbH im Branchenbuch Dresden

Stuttgarter Str. 30, 01189 Dresden


0351 50199199


Der Gewerbeeintrag AVB Sicherheitssysteme GmbH in Dresden ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Wachschutz/Personenschutz.

AVB Sicherheitssysteme GmbH

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, sowohl für Unternehmen, als auch für private Haushalte die optimalste Lösung rund um das Thema Sicherheit und Schutz des eigenen Gebäudes oder des Unternehmes zu finden. Hierfür planen, projektieren und installieren wir die modernste und effektivste Technik, welche derzeit am Markt zu finden ist. Durch permanente Weiterbildung und den damit einhergehenden Zertifizierungen sind wir Ihr perfekter Partner rund um das Thema Sicherheit.

Anschrift

StraßeStuttgarter Str. 30
PLZ, Ort01189 Dresden
Koordinaten51.0117,13.7038
KFZ-Navigation51.0117,13.7038

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 18:00
Dienstag08:00 - 18:00
Mittwoch08:00 - 18:00
Donnerstag08:00 - 18:00
Freitag08:00 - 18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterAlarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsfachgeschäft, Videoanlagen

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Wachschutz/Personenschutz

Wachschutz bzw. Personenschutz sind zwei wichtige Aufgabenbereiche von Sicherheitsdiensten. Während der Wachschutz vorrangig dem Objektschutz dient, ist der Personenschutz insb. für Leibwächter von Schutzpersonen relevant.

Bewachung

Im Rahmen der Bewachung wird insb. ein Objekt oder Gebäude bewacht. Ferner gibt es Brandsicherheitswachen u. a. Innerhalb der Bewachung werden z. B. Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt, um die Autorisierung zu gewährleisten. Auch die Kontrolle von Sicherheitsbereichen und Sperrzonen ist relevant.

Leibwache

Leibwächter oder Bodyguards kümmern sich um den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit bestimmter Personen. Insb. wohlhabende und bedeutende Personen (z. B. Politiker, Stars, Wirtschaftsführer) engagieren Unternehmen als Leibwache.

Sicherheitskontrolle

Insb. bei höherem Menschenaufkommen (z. B. bei Veranstaltungen, Flughafen) werden Sicherheitskontrollen durchgeführt. Im Luftverkehr dient die Sicherheitskontrolle der Flughafen- und Luftsicherheit, weswegen die mitgeführten Gegenstände auf verbotene Objekte untersucht werden.

Bewachungserlaubnis

Diese behördliche Erlaubnis gewährt die Befugnis, gewerbliches Eigentum oder fremdes Leben zu bewachen. Gesetzlich fußt die Bewachungserlaubnis insb. auf der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung.

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