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Der Gewerbeeintrag Raumausstattung Böhme in Lößnitz ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Raumausstatter.
Raumausstattung Böhme
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Der Sattlermeister Julius Otto Böhme gründete 1867 das heute in 6. Generation noch immer in Familienbesitz befindliche Raumausstattungsgeschäft. Trotz 2er Weltkriege, Rezession und verschiedener Diktaturen siegte handwerkliches Können und kaufmännisches Wirtschaften. Der "Böhm-Sattler" ist im weiten Umkreis zum Begriff geworden. Für uns als Meisterbetrieb und Mitglied im Fachverband der Raumausstatter und Inneneinrichter ist es erste Bedingung, sich der Qualität zu verpflichten.
Am Besten lassen Sie es selbst auf einen Versuch ankommen und überzeugen sich persönlich von unseren Leistungen
Lößnitz gehört zum Städtebund Silberberg und liegt im Erzgebirge. Lößnitz ist gegliedert in Affalter, Dittersdorf, Grüna, Streitwald, Niederlößnitz und Dreihansen. Die Stadt wurde 1170 gegründet...
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Raumausstatter gestalten Innenräume u. a. mit Vorhängen, Gardinen, Jalousien und Wandbekleidungen. Auch Bodenbeläge werden von ihnen verlegt und Polstermöbel werden bezogen. Zu den Aufgaben von Raumausstattern gehören auch das Herstellen und Montieren von Sonnenschutzsystemen sowie Licht- und Sichtschutz. Kundenberatung zu allen Fragen der Innenraumgestaltung hat dabei Priorität.
Geschichte des Raumausstatter-Berufs
Raumausstatter ist ein sehr alter Beruf. Die Handwerker wurden als Tapezierer bezeichnet. Zu ihren Aufgaben zählten u. a. die Ausstattung von Wänden in Schlössern und hochherrschaftlichen Häusern mit wertvollen Wandbespannungen, Wandteppichen, Stoffdrapierungen und gepolsterten Sitzmöbeln. Später wurde der Beruf daher auch als Tapezierer-Dekorateur oder Polsterer und Dekorateur bezeichnet.
Tätigkeitsschwerpunkte
Raumausstatter sind oftmals nur in einem Einsatzgebiet tätig. Das betrifft u. a. Bodenleger, Gardinendekorateure oder Innendekorateure. Sie können auch als Messebauer oder in der reinen Werkstattfertigung mit Neuanfertigungen oder Reparaturen betraut sein. Die Kundenberatung im Verkauf von Dekorationsartikeln in Einrichtungshäusern fällt ebenfalls in ihren Arbeitsbereich. Auch in Theatern und in Fernsehstudios ist die Tätigkeit von Raumausstattern unverzichtbar.
Voraussetzungen für den Raumausstatter
Im Regelfall wird für den Beruf des Raumausstatters mindestens ein Hauptschulabschuss vorausgesetzt. Weiterhin muss ein gewisses Maß an handwerklichem Geschick und Interesse an handwerklichen Tätigkeiten vorhanden sein. Teamfähigkeit und ein besonderes Gespür für die Bedürfnisse von Kunden werden ebenfalls vorausgesetzt.