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Lohnsteuerhilfe Stützengrün (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 75, 08428 Langenbernsdorf
Telefon:037615012
E-Mail:manuela.tesch@vlh.de
Anschrift:Am Wiesengrund 1b, 08428 Langenbernsdorf
Telefon:03761186146
Fax:03761186147
E-Mail:gabriele.schwarze@vlh.de
Anschrift:Hofer Str. 101, 09353 Oberlungwitz
Telefon:03723629373
Fax:03729895561
E-Mail:inge.knoll@vlh.de
Anschrift:Liebknechtstr. 35, 08523 Plauen
Telefon:03741131545
Fax:03741131545
E-Mail:ralf.rabenstein@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 84, 08459 Neukirchen
Telefon:037627096746
Fax:0376291224
E-Mail:frank.neupert@vlh.de
Anschrift:Conrad-Clauß-Str. 35, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:037236792352
Fax:037236792353
E-Mail:doreen.winter@vlh.de
Anschrift:Goesmannstr. 38, 08626 Adorf
Telefon:037423509745
Fax:037423509746
E-Mail:volkmar.foerster@vlh.de
Anschrift:Lungwitzer Str. 75, 08371 Glauchau
Telefon:037634047747
E-Mail:sylvia.jaehnichen@vlh.de
Anschrift:Karlsbader Str. 25, 09465 Neudorf
Telefon:0373427357
E-Mail:gisela.martin@vlh.de
Anschrift:Tunnelweg 13, 08371 Glauchau
Telefon:0376378223
E-Mail:manuela.tesch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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