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Der Gewerbeeintrag Autohaus Rühlemann GmbH in Leipzig ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Abschleppdienst, Gebrauchtwagenhandel, Autohaus, Vermietung.
Autohaus Rühlemann GmbH
Begonnen hat alles am 01. Februar 1978 in Schkeuditz. Herr Werner Rühlemann gründete als Kfz-Elektromechaniker-Meister seine eigene Firma, ohne Mitarbeiter und das in der damaligen DDR, wo es nicht einfach war einer betrieblichen Selbständigkeit nachzugehen. Durch die gute Entwicklung und die vollen Auftragsbücher musste ein größeres Objekt gesucht werden, wo auch Mitarbeiter beschäftigt werden konnten. Somit verlegte Herr Rühlemann 1986 die Werkstatt nach Leipzig / Knautkleeberg in die Fortunabadstraße und stellte die ersten zwei Mitarbeiter ein. Drei Jahre später, am 01. August 1990, begann die Zusammenarbeit mit den Ford-Werken. Herr Rühlemann bekam den Status Ford-Vertragshändler und aus der Einzelfirma wurde die Autohaus Rühlemann GmbH. Der Autokaufboom in der Wendezeit, insbesondere der vielen Gebrauchtwagen nach der Wiedervereinigung, führten relativ schnell zu einem ständig steigenden Reparaturaufkommen.
Leipzig ist die bevölkerungsreichste Stadt der neuen Bundesländer. Als "urbs Libzi" im 11. Jahrhundert eine erstmalige schriftliche Erwähnung findend, nahm die Stadt schon im Mittelalter eine...
Weitere Einträge zu Abschleppdienst in Leipzig im Branchenbuch
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Unternehmen, die Fahrzeuge abschleppen, bergen, transportieren oder sicherstellen, bezeichnet man als Abschleppdienst. Im Privatauftrag oder in Beauftragung durch die Polizei oder Ordnungsbehörde können Abschleppdienste tätig werden.
Abschleppen nach einem Unfall
Häufig wird nach einem Unfall oder einer Panne ein Abschleppdienst durch Privatpersonen beauftragt. Dabei sollten Ziel und Preis der Fahrt schon im Vorhinein abgeklärt werden. Entsprechend der Preisangabenverordnung ist der Auftraggeber deutlich auf die bestehenden Preise hinzuweisen.
Absicherung der Abschleppstelle
Entsprechend den deutschen Vorschriften muss das Personal im Pannendienst Warnkleidung tragen, ferner muss der Abschleppwagen eine rot-weiß-gestreifte Warnmarkierung tragen. Außerdem sind Leitkegel, Warnleuchten und Warndreiecke an der Gefahrenstelle aufzustellen.
Pannenhilfe
Als mobiler und kommerzieller Dienst kann der Pannendienst Hilfe bei liegengebliebenen oder schadhaften Fahrzeugen leisten. Wenn das Fahrzeug durch eine Panne nicht fahrtüchtig ist, kann der Pannenfahrer (oft: KFZ-Mechaniker) Pannenhilfe leisten.
Abschleppwagen
Dieses Nutzfahrzeug dienst der Bergung und dem Abschleppen von havarierten oder defekten Fahrzeugen sowie dem Abschleppen von Falschparkern. Meist handelt es sich um Schwerlast-Abschleppfahrzeuge oder Bergungsfahrzeuge.