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Lohnsteuerhilfe Moritzburg (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Agathe-Zeis-Str. 6, 01454 Radeberg
Telefon:03520023425
Fax:035200299026
E-Mail:annett.mueller@vlh.de
Anschrift:Gartenweg 5, 01728 Goppeln
Telefon:03512882320
Fax:03512812324
E-Mail:bettina.boettcher@vlh.de
Anschrift:Hosterwitzer Str. 3, 01259 Dresden
Telefon:03512019936
E-Mail:anita.hoheisel@vlh.de
Anschrift:Am Sägewerk 5, 01328 Dresden
Telefon:035126308866
Fax:03512678927
E-Mail:claudia.leubert@vlh.de
Anschrift:Ringstr. 1, 01734 Rabenau
Telefon:01723532561
E-Mail:olaf.schneider@vlh.de
Anschrift:Skassaer Str. 26, 01558 Großenhain
Telefon:0352238135
E-Mail:henning.tittmann@vlh.de
Anschrift:An den Eichwiesen 3, 01477 Arnsdorf
Telefon:03520023425
Fax:035200299026
E-Mail:annett.mueller@vlh.de
Anschrift:Skäßchen Alte Hauptstr. 25, 01561 Großenhain
Telefon:03522310389
Fax:03522527375
E-Mail:rosel.tenner@vlh.de
Anschrift:Lungwitzer Str. 5, 01731 Kreischa
Telefon:035206394959
Fax:035206394950
E-Mail:thomas.baer@vlh.de
Anschrift:Konsumring 11, 01896 Pulsnitz
Telefon:03595571963
E-Mail:simone.schmidt_km@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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