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Lohnsteuerhilfe Bobritzsch (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Altenhainer Str. 11, 09669 Frankenberg
Telefon:03720671096
E-Mail:heike.weber@vlh.de
Anschrift:Zwinglistr. 19, 01277 Dresden
Telefon:03512540569
Fax:03512540568
E-Mail:romy.sachse@vlh.de
Anschrift:Leisnigerstr. 23, 01127 Dresden
Telefon:03513228408
Fax:03513228409
E-Mail:kerstin.gehre@vlh.de
Anschrift:Ahornbergweg 41, 09548 Kurort-Seiffen
Telefon:037362879810
Fax:037362879811
E-Mail:andrea.ihle@vlh.de
Anschrift:Königsbrücker Str. 17, 01099 Dresden
Telefon:03518996981
Fax:03512168189
E-Mail:ulrike.luxig@vlh.de
Anschrift:Bertolt-Brecht-Allee 24, 01309 Dresden
Telefon:01736148715
E-Mail:andreas.lehmann@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 10, 09577 Niederwiesa
Telefon:037267907695
Fax:037267907697
E-Mail:iris.dietze@vlh.de
Anschrift:Mildred-Scheel-Str. 2, 01307 Dresden
Telefon:03513161683
E-Mail:kerstin.werner@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Heine-Str. 6, 01468 Moritzburg
Telefon:03514798855
Fax:03518628823
E-Mail:michael.uhlendorf@vlh.de
Sprechzeiten:Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr
Montag bis Freitag von 13 bis 16 Uhr
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr
Montag bis Freitag von 13 bis 16 Uhr
Anschrift:Großenhainer Str. 52a, 01662 Meißen
Telefon:03521738636
Fax:03521710770
E-Mail:petra.unger-gottschlich@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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