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Lohnsteuerhilfe Frankenberg/Sachsen (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Lochmühlenstr. 11a, 09648 Kriebstein
Telefon:03432768926
E-Mail:manja.neubert@vlh.de
Anschrift:Bernsdorfer Str. 78, 09126 Chemnitz
Telefon:03715611842
Fax:03715612818
E-Mail:andreas.wagner@vlh.de
Anschrift:Reichenhainer Str. 34-36, 09126 Chemnitz
Telefon:03712336630
Fax:03712336628
E-Mail:carola.hoppe@vlh.de
Anschrift:Agricolastr. 61, 09112 Chemnitz
Telefon:03713540364
E-Mail:harald.brunsch@vlh.de
Anschrift:Köthensdorfer Str. 1, 09249 Taura
Telefon:03724667222
E-Mail:birgit.rost@vlh.de
Anschrift:Irkutsker Str. 253, 09119 Chemnitz
Telefon:0371217734
Fax:0371217734
E-Mail:gudrun.guenther@vlh.de
Anschrift:Chemnitzer Str. 47, 09405 Gornau
Telefon:03725342764
E-Mail:joachim.leisker@vlh.de
Anschrift:Mohsdorfer Str. 55, 09217 Burgstädt
Telefon:03724854039
Fax:03724854039
E-Mail:heike.weber@vlh.de
Anschrift:Erzweg 7, 09603 Großschirma
Telefon:0373247973
Fax:0373247974
E-Mail:andrea.windisch@vlh.de
Anschrift:Straße des Friedens 11, 04741 Roßwein
Telefon:03432240657
Fax:03432240949
E-Mail:annerose.brueckner@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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