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Lohnsteuerhilfe Waldheim (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Lindenstr. 3, 01619 Gohlis
Telefon:03525762566
E-Mail:wilfried.schmidt@vlh.de
Anschrift:Klaffenbacher Str. 66, 09221 Neukirchen
Telefon:0372131055
E-Mail:birgit.rost@vlh.de
Anschrift:Großenhainer Str. 52a, 01662 Meißen
Telefon:03521738636
Fax:03521710770
E-Mail:petra.unger-gottschlich@vlh.de
Anschrift:Conrad-Clauß-Str. 35, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon:037236792352
Fax:037236792353
E-Mail:doreen.winter@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 18a, 04683 Belgershain
Telefon:034293549259
E-Mail:konstanze.schmidt@vlh.de
Anschrift:Hofer Str. 101, 09353 Oberlungwitz
Telefon:03723629373
Fax:03729895561
E-Mail:inge.knoll@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 61, 04828 Bennewitz
Telefon:03425811007
Fax:03425851550
E-Mail:silvia.haufe@vlh.de
Anschrift:Höllentrift 11, 04683 Fuchshain
Telefon:034297775198
E-Mail:jana.thimm@vlh.de
Anschrift:Lungwitzer Str. 75, 08371 Glauchau
Telefon:037634047747
E-Mail:sylvia.jaehnichen@vlh.de
Anschrift:Tunnelweg 13, 08371 Glauchau
Telefon:0376378223
E-Mail:manuela.tesch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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