Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Skäßchen Alte Hauptstr. 25, 01561 Großenhain |
Telefon: | 03522310389 |
Fax: | 03522527375 |
E-Mail: | rosel.tenner@vlh.de |
Anschrift: | Oschatzer Str. 12d, 04720 Döbeln |
Telefon: | 03431571761 |
Fax: | 03431729826 |
E-Mail: | thomas.dreissig@vlh.de |
Anschrift: | Gartenstr. 6, 04774 Dahlen |
Telefon: | 03436168895 |
E-Mail: | sven.lochert@vlh.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 17a, 04910 Elsterwerda |
Telefon: | 035338192380 |
Fax: | 035335190135 |
E-Mail: | madlen.binder@vlh.de |
Anschrift: | Roßweiner Str. 30, 04720 Döbeln |
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E-Mail: | veronika.drescher@vlh.de |
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E-Mail: | cornelia.neudeck@vlh.de |
Anschrift: | Hauptstr. 38, 01640 Coswig |
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Telefon: | 03432240657 |
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E-Mail: | annerose.brueckner@vlh.de |
Der Ort Riesa-Großenhain wurde entweder vor kurzem aufgelöst oder eingemeindet. Die nächstgelegenen Regionen und Ortschaften finden Sie im unteren Bereich dieser Seite. Bitte nutzen Sie auch unsere...
mehrEin Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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