Apotheke in Grünbach im Branchenbuch
Marien-Apotheke im Branchenbuch Falkenstein
Oelsnitzer Str. 2, 08223 Falkenstein
03745 6230
Der Gewerbeeintrag Marien-Apotheke in Grünbach ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Apotheke.
Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Straße | Oelsnitzer Str. 2 | |
PLZ, Ort | 08223 Falkenstein | |
Koordinaten | 50.4725,12.3662 | |
KFZ-Navigation | 50.4725,12.3662 |
Montag | 07:30 - 18:00 |
Dienstag | 07:30 - 18:00 |
Mittwoch | 07:30 - 18:00 |
Donnerstag | 07:30 - 18:00 |
Freitag | 07:30 - 18:00 |
Samstag | 08:00 - 12:00 |
Sonntag | geschlossen |
Der Höhenluftkurort Grünbach liegt am Wendelstein, ganz in der Nähe der Stadt Klingenthal. Bereits 1524 fand der heute bekannte Ausflugsort urkundliche Erwähnung.
mehrSie suchen Anschriften, Adressen und Telefonnummern aus der Kategorie Apotheke in Grünbach? Kein Problem! Das Branchenbuch ortsdienst.de bietet schnell und übersichtlich genau die Daten, die Sie für Ihre Suche nach dem passenden Gewerbe Marien-Apotheke bzw. der passenden Firma Marien-Apotheke benötigen! Alle Informationen zu Marien-Apotheke in Grünbach, insbesondere Kontaktdaten, eine Karte sowie weitere Vorschläge zu Themen, die Sie interessieren könnten. Sie haben selbst ein Gewerbe aus der Kategorie Apotheke? Dann nutzen Sie jetzt zahlreiche Vorteile von ortsdienst.de, präsentieren Sie Ihr Gewerbe im Internet und melden Sie sich jetzt an!
In einer Apotheke werden Arzneimittel und medizinische Produkte abgegeben, geprüft und z. T. hergestellt. Auch die Patientenberatung ist eine Hauptaufgabe des Apothekenpersonals.
Generell unterliegen solche Arzneimittel der Apothekenpflicht, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen und für die eine Beratung notwendig ist. Die Apothekenpflicht dient der Arzneimittelpflicht.
Als Rezeptpflicht bzw. Verschreibungspflicht bezeichnet man eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel und medizinische Produkte. U. a. soll dadurch der Patient vor unmäßigen Nebenwirkungen bei Arzneimitteleinnahme geschützt werden und der Missbrauch von Arzneimitteln soll verhindert werden.
Seit 2004 ist der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Versandapotheken müssen jedoch als Apotheken und Versandhandel zugelassen sein.
In Deutschland sind Apothekenketten nicht vorhanden, wenn man von Filialapotheken absieht. Allerdings können Kooperationen (z. B. DocMorris) bestehen, wo rechtlich selbstständige Einzelbetriebe ein Logo verwenden.
|