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Fahrschule in Callenberg im Branchenbuch


Fahrschule Beetz im Branchenbuch Hohenstein-Ernstthal

Immanuel-Kant-Straße 13, 09337 Hohenstein-Ernstthal


03723 3736

http://www.fahrschule-beetz.de


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Beetz in Callenberg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Beetz

Bitte rufen Sie uns unter 03723 3736 an.

Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Beetz aus Hohenstein-Ernstthal.

Zu unseren Leistungen gehören: Aufbauseminar, Fahrprüfung, Trainingsstunden, PKW- und Motorrad-Fahrstunden, PKW-Anhängerausbildung.

Die Theoriekurse starten am Montag sowie Mittwoch ab 18 Uhr, unser Büro hat an den jeweiligen Tagen ab 17 Uhr für Sie geöffnet.

Ein Kurseinstieg ist jederzeit möglich. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per Mail oder persönlich auf der Immanuel-Kant-Straße 13.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Fahrschule Beetz.

Anschrift

StraßeImmanuel-Kant-Straße 13
PLZ, Ort09337 Hohenstein-Ernstthal
Koordinaten50.7993,12.7063
KFZ-Navigation50.7993,12.7061

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Theoriekurse: Mo + Mi ab 18 Uhr - Bürozeiten: Mo + Mi ab 17 Uhr

Weitere Informationen

DienstleistungenAufbauseminar, Fahrschule, PKW-Anhängerausbildung, Trainingsstunden

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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