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Lohnsteuerhilfe Dennheritz

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Tunnelweg 13, 08371 Glauchau
Telefon:0376378223
E-Mail:manuela.tesch@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 84, 08459 Neukirchen
Telefon:037627096746
Fax:0376291224
E-Mail:frank.neupert@vlh.de
Anschrift:Lungwitzer Str. 75, 08371 Glauchau
Telefon:037634047747
E-Mail:sylvia.jaehnichen@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Braun-Str. 104, 08060 Zwickau
Telefon:0375579107
E-Mail:elke.pilniok@vlh.de
Anschrift:Taupadel 56, 04603 Nobitz
Telefon:03449330576
E-Mail:birgit.winter@vlh.de
Anschrift:Bachstr. 16, 08428 Langenbernsdorf
Telefon:0376174168
E-Mail:edelfrid.leupold@vlh.de
Anschrift:An den Teichen 14, 08412 Werdau
Telefon:037613790
E-Mail:barbara.rettner@vlh.de
Anschrift:Falkenweg 12, 08066 Zwickau
Telefon:0375473820
Fax:0375473820
E-Mail:angelika.schwabe@vlh.de
Anschrift:Crimmitschauer Str. 51, 04626 Schmölln
Telefon:037626634198
E-Mail:manja.neidel@vlh.de
Anschrift:Leubnitzer Hauptstr. 22, 08412 Werdau
Telefon:037614796961
E-Mail:cornelia.spaniol@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Dennheritz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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