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Lohnsteuerhilfe Buchholz (Herzogtum Lauenburg) (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

(8)
Lohnsteuerhilfeverein Plön (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
51.91 km von Buchholz (Herzogtum Lauenburg)
Anschrift:Friedrichstr. 12, 24306 Plön
Telefon:0452260055
E-Mail:kerstin.christen@vlh.de
(1)
Lohnsteuerhilfeverein Lübtheen (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
53.12 km von Buchholz (Herzogtum Lauenburg)
Anschrift:Marienstr. 8, 19249 Lübtheen
Telefon:03885551212
E-Mail:marlies.buensch@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Ascheberg (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
53.43 km von Buchholz (Herzogtum Lauenburg)
Anschrift:Langenrade 2b, 24326 Ascheberg
Telefon:04526380842
E-Mail:dittmar.schnack@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Adendorf (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
54.09 km von Buchholz (Herzogtum Lauenburg)
Anschrift:Im Suren Winkel 54, 21365 Adendorf
Telefon:04131981377
E-Mail:gunther.freiherrvonmirbach@vlh.de
Anschrift:Teilfeld 11, 21339 Lüneburg
Telefon:04131681559
Fax:04131681373
E-Mail:ute.tietz@vlh.de
Anschrift:Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg
Telefon:041312873242
E-Mail:erika.woelbeling@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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