Handwerk in Lübeck im Branchenbuch
Odesa-GmbH im Branchenbuch Lübeck
Kaninchenborn 21, 23560 Lübeck
0451 14031352
Der Gewerbeeintrag Odesa-GmbH in Lübeck ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Handwerk.
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Straße | Kaninchenborn 21 | |
PLZ, Ort | 23560 Lübeck | |
Koordinaten | 53.8472,10.68 | |
KFZ-Navigation | 53.8473,10.6796 |
Alternativ-Nr | 0451 5855974 |
info@luebecker-fenster.de | |
info@odesa-gmbh.de |
Die Hansestadt Lübeck liegt an der unteren Trave sowie der Lübecker Bucht zur Ostsee und ist eines der vier Oberzentren des Landes. Die gesamte mittelalterliche Altstadt mit ihren fünf Hauptkirchen sowie...
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Als Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.
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