ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Lohnsteuerhilfe Stuvenborn

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 12a, 24641 Stuvenborn
Telefon:04194980872
E-Mail:jennifer.hardenberg@vlh.de
Anschrift:Götzberger Str. 98, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon:041938896970
E-Mail:martina.schuemann@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 14, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon:041938800224
E-Mail:olaf.rupnow@vlh.de
Anschrift:Dorfring 141, 22889 Tangstedt
Telefon:041091200
Fax:04109251850
E-Mail:regina.remke@vlh.de
Anschrift:Alter Postweg 43b, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon:01772802407
E-Mail:martina.baumann@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 7, 25486 Alveslohe
Telefon:04193966993
Fax:04193966991
E-Mail:silke.helmis@vlh.de
Anschrift:Theodor-Storm-Str. 6, 22941 Bargteheide
Telefon:04532268544
E-Mail:mirco.preuss@vlh.de
Anschrift:Neumünsterstraße 19, 23812 Wahlstedt
Telefon:045547162743
E-Mail:kristin.schuett@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Montag-Donnerstag: 09:00-13:00 Uhr
Donnerstag: 15:00-18:00 Uhr
Anschrift:Ratzeburger Str. 30b, 23843 Bad Oldesloe
Telefon:04531800796
E-Mail:britta.skerhutt@vlh.de
Anschrift:Kuhredder 18b, 22397 Hamburg
Telefon:04020228530
Fax:04020228529
E-Mail:nicole.poss@vlh.de
1 - 10 von 54
FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Stuvenborn? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren