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Lohnsteuerhilfe Gerstenberg (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 84, 08459 Neukirchen
Telefon:037627096746
Fax:0376291224
E-Mail:frank.neupert@vlh.de
Anschrift:Teucherner Str. 86, 06682 Teuchern
Telefon:03444320713
Fax:03444322100
E-Mail:marina.klotz@vlh.de
Anschrift:Friedensstr. 7, 06679 Hohenmölsen
Telefon:03444122665
Fax:03444122665
E-Mail:andrea.pommerencke@vlh.de
Anschrift:Wählitzer Weg 12, 06679 Hohenmölsen
Telefon:03444124088
E-Mail:manuela.oeftger@vlh.de
Anschrift:Koburger Str. 83, 04416 Markkleeberg
Telefon:034135016684
Fax:034135016657
E-Mail:ines.mai@vlh.de
Anschrift:Mohsdorfer Str. 55, 09217 Burgstädt
Telefon:03724854039
Fax:03724854039
E-Mail:heike.weber@vlh.de
Anschrift:Höllentrift 11, 04683 Fuchshain
Telefon:034297775198
E-Mail:jana.thimm@vlh.de
Anschrift:Kirschallee 1, 04416 Markkleeberg
Telefon:034122224424
E-Mail:regina.windisch@vlh.de
Anschrift:Zschochernstr. 40, 07545 Gera
Telefon:03652900300
Fax:03652900301
E-Mail:beate.brandes@vlh.de
Anschrift:Köthensdorfer Str. 1, 09249 Taura
Telefon:03724667222
E-Mail:birgit.rost@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Gerstenberg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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