Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bernteröder Str. 9, 37308 Schimberg |
Anschrift: | Dorfstr. 9 b, 37308 Schimberg |
Anschrift: | Hauptstr. 26, 37318 Lutter |
Telefon: | 03608342635 |
Anschrift: | Unterhof 154, 37308 Schimberg |
Anschrift: | Schulstr. 10, 37359 Wachstedt |
Telefon: | 03607560036 |
Anschrift: | Schulstr., 37318 Wüstheuterode |
Telefon: | 03608790285 |
Anschrift: | Dorfstr. 49 b, 37308 Pfaffschwende |
Anschrift: | Hauptstr. 7, 37359 Großbartloff |
Telefon: | 036027789877 |
E-Mail: | kiga_grossbartloff@yahoo.de |
Anschrift: | Mühlgraben 1d , 37308 Heilbad Heiligenstadt |
Telefon: | 03606613662 |
Fax: | 03606507488 |
Anschrift: | Robert-Koch-Str. 16 , 37308 Heilbad Heiligenstadt |
Telefon: | 03606677280 |
Fax: | 03606677900 |
E-Mail: | kita@heilbad-heiligenstadt.de |
Bernterode ist eine kleine Gemeinde und gehört zum Landkreis Eichsfeld in Thüringen. Der Ort wurde 1266 erstmals in einer Urkunde erwähnt und liegt ca. 11 km von der Kreisstadt Heiligenstadt entfernt.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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