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Lohnsteuerhilfe Zimmernsupra (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Marggrafstr. 3, 98527 Suhl
Telefon:03681720744
Fax:03681707778
E-Mail:katrin.schaefer@vlh.de
Anschrift:Aueweg 4, 07318 Saalfeld
Telefon:0367135144
Fax:03671357254
E-Mail:petra.ruppe@vlh.de
Anschrift:Michaelisstr. 3, 98530 Rohr
Telefon:03684441110
Fax:03684440035
E-Mail:thomas.gross@vlh.de
Anschrift:Halle-Kasseler-Str. 43, 99759 Sollstedt
Telefon:036338189503
E-Mail:heidrun.schmidt@vlh.de
Anschrift:Neue Reihe 32, 06556 Voigtstedt
Telefon:03466324986
Fax:03466324986
E-Mail:klaus.pommnitz@vlh.de
Anschrift:Hallesche Str. 69, 06536 Südharz
Telefon:034651919895
E-Mail:daniel.wenzel@vlh.de
Anschrift:Nordhäuser Str. 40, 99752 Bleicherode
Telefon:03633848943
Fax:03633848956
E-Mail:marion.wohler@vlh.de
Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 40, 98666 Heubach
Telefon:03687439824
E-Mail:ute.goepfert@vlh.de
Anschrift:Melkerser Str. 34, 98639 Walldorf
Telefon:03693890390
E-Mail:anke.wirsching@vlh.de
Anschrift:Oberröblinger Str. 24, 06526 Sangerhausen
Telefon:03464611535
Fax:03464544850
E-Mail:sabine.kuehnold@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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