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Lohnsteuerhilfe Zimmernsupra (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Gartenstr. 3, 98716 Geschwenda
Telefon:03620595704
Fax:03620571830
E-Mail:heike.marr@vlh.de
Anschrift:Talstr. 1, 98716 Geraberg
Telefon:036772059781
Fax:036772059782
E-Mail:wolfgang.koch@vlh.de
Anschrift:Zöllnerstr. 8, 99423 Weimar
Telefon:03643513168
Fax:03643772649
E-Mail:hartmut.strassbur@vlh.de
Anschrift:Washingtonstr. 53a, 99423 Weimar
Telefon:03643514801
Fax:03643778352
E-Mail:juergen.rossbach@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 15, 98693 Ilmenau
Telefon:036772004000
Fax:036772004005
E-Mail:katja.erdmann@vlh.de
Anschrift:Roßplatz 20, 99625 Kölleda
Telefon:036356029709
E-Mail:ralf.gerlach@vlh.de
Anschrift:Schützenhofstr. 20, 98596 Brotterode
Telefon:036840409975
Fax:036840409976
E-Mail:carlo.muench@vlh.de
Anschrift:Untergasse 2, 98593 Floh-Seligenthal
Telefon:03684921461
Fax:032229888033
E-Mail:rolf.dellit@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 18, 99842 Ruhla
Telefon:017655047659
Fax:03692979759
E-Mail:wolfgang.hess@vlh.de
Anschrift:Sondershäuser Landstr. 42, 99974 Görmar
Telefon:01724666638
E-Mail:sandra.schilling@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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