Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Str. des Friedens 27, 7819 Mittelpöllnitz |
Telefon: | 03648230780 |
Anschrift: | Schulstr. 2, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648230333 |
Anschrift: | Bahnhofstr. 6, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648232227 |
Anschrift: | Am Postberg 10, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648232201 |
Anschrift: | Wöhlsdorf 46, 7955 Auma-Weidatal |
Telefon: | 03662620009 |
Anschrift: | Leubsdorf 37, 7819 Lemnitz |
Telefon: | 03648230803 |
Anschrift: | Friedhofstr. 4, 7955 Auma-Weidatal |
Telefon: | 03662620373 |
E-Mail: | kita-sonnenschein@awo-zeulenroda.de |
Anschrift: | Am Porstendorfer Weg 1, 7570 Harth-Pöllnitz |
Telefon: | 0366072450 |
Anschrift: | Hauptstr. 29, 7589 Lederhose |
Telefon: | 0366042675 |
Anschrift: | Zur Rothspitze 10, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648123003 |
Braunsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Greiz des Freistaates Thüringen. Das Dorf hat einen weiteren Ortsteil, Tischendorf. Eine erste urkundliche Erwähnung ist für das Jahr 1484 nachgewiesen...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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