Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hohler Graben 27, 99718 Oberbösa |
Telefon: | 03637940360 |
Anschrift: | Schulplatz 132, 99638 Frömmstedt |
Telefon: | 03637558491 |
Anschrift: | Juri-Gagarin-Ring 20, 6578 Bilzingsleben |
Telefon: | 03637558840 |
Anschrift: | Hauptstr. 139, 6567 Seega |
Telefon: | 03467164278 |
Anschrift: | Thomas-Müntzer Str. 1, 99638 Kindelbrück |
Telefon: | 03637558837 |
Anschrift: | Lindenstr. 7, 99718 Topfstedt |
Telefon: | 03636700775 |
E-Mail: | kita-topfstedt.tt@twsd.de |
Anschrift: | Seegaer Weg 3, 99706 Hachelbich |
Telefon: | 03632542946 |
Anschrift: | Schloßallee 6, 99718 Grüningen |
Telefon: | 03636753018 |
Anschrift: | Am Anger 7, 99718 Westerengel |
Telefon: | 03637940015 |
Anschrift: | Kleine Mühlstr. 162, 6578 Kannawurf |
Telefon: | 03637560520 |
Die Gemeinde Oberbösa liegt im Landkreis Kyffhäuser im Freistaat Thüringen. Im Jahr 786 wurde die Ortschaft erstmals in einer Urkunde erwähnt. Das kulturelle Leben ist geprägt von Vereinen. Jährlich...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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