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Der Gewerbeeintrag Berufsbildungszentrum Nordhausen gGmbH in Nordhausen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Schulen.
Berufsbildungszentrum Nordhausen gGmbH
Das BBZ Nordhausen bietet über seine 3 Bereichen sowie zudem auf dem hauseigenen Test- und Verkehrsschulungszentrum Autodrom Nordhausen ein umfangreiches Angebot an Informations- und Bildungsdienstleistungen, Lehrgängen, Aus- und Weiterbildungsangeboten, Qualifizierungsmaßnahmen und Veranstaltungen.
Der Bereich Berufliche Aus- und Weiterbildung ist der richtige Ansprechpartner für Berufsvorbereitung, außerbetriebliche und überbetriebliche Ausbildung sowie berufliche und berufsbegleitende Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote. Das breite Spektrum der Berufsbilder umfasst dabei Berufe der Transport-, Verkehrs- und Logistikbranche wie auch Tätigkeiten in der Metall- und Elektrobranche.
Schulungen und Seminare für Ladungssicherung, Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), Wirtschaftliches Fahren, Fahrsicherheitstrainings und -programme nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates sowie die Konzeption und Durchführung kundenindividueller Fahrevents bietet der Bereich Cars, Trucks und Training.
Die Fahrschulausbildung im Bereich Bus und LKW, aber auch die Fahrlehrerfortbildung können Sie in der BBZ Fahrschule absolvieren.
Auf dem Autodrom Nordhausen könne neben Fahrtest und Verkehrssicherheitsschulungen übrigens auch Events und Firmenfeiern durchgeführt werden. Auch einzelne Räumlichkeiten an unserem Hauptsitz in der Freiherr-vom-Stein-Straße 33 können gemietet werden.
Sprechen Sie uns an. Bei Fragen und für individuelle Angebotserstellung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Im Norden des Freistaates Thüringen liegt Nordhausen als Kreisstadt südlich des Harzes. Das bedeutendste Bauwerk Nordhausens ist der Dom Zum Heiligen Kreuz. Der Ort wurde 927 erstmals in einer Urkunde...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Nordhausen im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.