Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ortsstr. 23 b, 7381 Nimritz |
Telefon: | 03647421396 |
Anschrift: | Bahnhofstr. 4, 7381 Oppurg |
Telefon: | 03647413446 |
Anschrift: | Ortsstr. 114 b, 7389 Peuschen |
Telefon: | 036475209147 |
Anschrift: | Auf dem Dohlenberg 5, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648156377 |
Anschrift: | Am Anger 1, 7381 Bodelwitz |
Telefon: | 036475278175 |
Anschrift: | An der Körnerlinde 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648159999 |
Anschrift: | Am Rosenweg 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648124024 |
Anschrift: | Jenaer Str. 14, 7381 Pößneck |
Telefon: | 03647414512 |
Anschrift: | Weltwitz 5, 7819 Schmieritz |
Telefon: | 03648123231 |
Anschrift: | Plothental 3, 7924 Ziegenrück |
Telefon: | 03648322558 |
Die ländlich geprägte Gemeinde Quaschwitz liegt im Landkreis Saale-Orla in Thüringen. Da die Ortschaft erhöht gelegen ist, kann bei guter Sicht durchaus von hier bis zur Leuchtenburg geblickt werden!
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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