Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Postberg 10, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648232201 |
Anschrift: | Bahnhofstr. 6, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648232227 |
Anschrift: | Str. des Friedens 31, 7338 Kaulsdorf |
Telefon: | 03673322290 |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 36, 7356 Bad Lobenstein |
Telefon: | 0366512118 |
Anschrift: | Langenbacher Str. 4, 7919 Mühltroff |
E-Mail: | kita-kleeblatt@vs-plauen.de |
Anschrift: | Langgrün 29b, 7926 Gefell |
Telefon: | 03664982467 |
Anschrift: | Lausnitzweg 16, 7333 Unterwellenborn |
Telefon: | 03671645423 |
Anschrift: | Bayerische Str. 13 d, 7356 Bad Lobenstein |
Telefon: | 0366513554 |
Anschrift: | Schulstr. 2, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648230333 |
Anschrift: | Giengener Str. 23, 7937 Zeulenroda-Triebes |
Telefon: | 03662882664 |
Zwischen Drebabach und Plothenbach liegt die thüringische Gemeinde Schöndorf im Saale-Orla-Kreis. Die Ortschaft gehört zum Landschaftsschutzgebiet und bietet daher Wanderfreunden eine Vielzahl von...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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