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Natürlich wollen Pfandleihhäuser mit ihrem Geschäft Geld verdienen. In der Pfandleihordnung sind die Zinsen und Gebühren geregelt. Auf einen Pfandkredit entfällt ein Zinssatz von höchstens einem Prozent pro angefangenen Monat. Für die zusätzlichen Pfandgebühren existieren Höchstgrenzen. Für eine Darlehen von 100 € sind beispielsweise pro Monat bis zu 2,50 € Gebühren und 1 € Zinsen fällig, die beim Auslösen des Pfandes anfallen. Da sich durch Zinsen und Gebühren ein effektiver Jahreszins von etwa 40% ergibt, ist es übrigens ratsam, die eigene finanzielle Lage genau einzuschätzen. Es macht eigentlich nur Sinn, ein Pfand möglichst schnell wieder auszulösen. Wenn man den Pfandkredit mehrmals verlängert wird dieser recht schnell unrentabel. Für einen langfristigen Kredit sollte man nicht in ein Leihhaus gehen. Ab einer Darlehenshöhe von über 300 € sind die Gebühren frei verhandelbar. Sie liegen meist zwischen 2 und 3 Prozent der Darlehenssumme.