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Pfandhaus/Leihhaus - Häufige Fragen

Was passiert, wenn man sein Pfand nicht auslösen kann?

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Ausgelöst werden kann das Pfand gegen Zahlung des geliehenen Betrages zuzüglich der vertraglich vereinbarten  Zinsen und Gebühren. Für motorgetriebene Fahrzeuge fallen außerdem Kosten für die Aufbewahrung, Pflege und Versicherung sowie Standgebühren an. Die Fälligkeit darf durch den Pfandleiher nicht kürzer als drei Monate im Vertrag festgelegt werden. Kann der Kunde zu diesem Zeitpunkt die Summe nicht aufbringen, so besteht meist die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern. Dafür fallen dann erneut Gebühren an und Zinsen laufen natürlich auch auf. Wenn Gegenstände nicht ausgelöst werden, so berechtigt das den Pfandleiher zum Verkauf der Gegenstände. Das ist bereits einen Monat nach Fälligkeit möglich und sechs Monate nach Fälligkeit sogar verpflichtend festgelegt. Meist erfolgt der Verkauf in Form einer öffentlichen Versteigerung. Auch hier besteht für den Pfandgeber noch eine letzte Möglichkeit, während der Versteigerung sein Pfand zurückzubekommen.

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