| Was ist ein Pfandkredit?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Ein Pfandkredit ist ein Darlehen. Der Kunde hinterlegt im Pfandhaus einen werthaltigen Gegenstand und erhält dafür Bargeld. Die Kreditauszahlung erfolgt sofort. Man erhält den Pfandkredit ohne bürokratischen Aufwand. Die Höhe der Kreditsumme berechnet der Pfandleiher anhand des Beleihungswertes der Pfandsache. Normalerweise wird daher zunächst der Pfandgegenstand begutachtet und der Wert desselben ermittelt. Der Pfandwert liegt in der Regel zwischen 25 und 50 Prozent des zu erzielenden Marktwertes. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde ein Darlehen in der Höhe des Pfandwertes. Der Kunde kann sein Pfand nun täglich oder in der vertraglich festgelegten Frist einlösen. Diese Frist beträgt mindestens drei Monate. Meist ist eine Fristverlängerung nach Ablauf der Darlehenszeit ebenfalls möglich. Jedoch sind bis dahin angefallene Zinsen und Gebühren im Pfandhaus zu entrichten.