Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Oberhofstr. 200, 7407 Uhlstädt-Kirchhasel |
Telefon: | 03674262202 |
Anschrift: | Zum Hirschgrund 47, 7407 Uhlstädt-Kirchhasel |
Telefon: | 03672313556 |
Anschrift: | Engerda 17, 7407 Uhlstädt-Kirchhasel |
Telefon: | 03674322544 |
Anschrift: | Talweg 2, 7387 Krölpa |
Telefon: | 03647413763 |
Anschrift: | Krietschenweg 34, 7381 Pößneck |
Telefon: | 03647414227 |
Anschrift: | Am Sperlingsberg 1, 7407 Uhlstädt-Kirchhasel |
Telefon: | 03674320429 |
Anschrift: | Dorfstr. 3, 7381 Langenorla |
Telefon: | 03647414619 |
Anschrift: | Lausnitzweg 16, 7333 Unterwellenborn |
Telefon: | 03671645423 |
Anschrift: | Burgstr. 3, 7407 Rudolstadt |
Telefon: | 03672422750 |
Anschrift: | Schulgasse 8 a, 7407 Uhlstädt-Kirchhasel |
Telefon: | 03674261026 |
Uhlstädt-Kirchhasel ist die größte Gemeinde des Saalfeld-Rudolstadt-Kreises in Thüringen. Weitestgehend ist die Ortschaft von der Landwirtschaft geprägt. Durch die Lage in waldreicher Umgebung ergeben...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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