Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Saalfelder Str. 156, 07381 Pößneck |
Telefon: | 03647449310 |
Fax: | 03647449311 |
E-Mail: | frank.walther@vlh.de |
Anschrift: | Saalfelder Str. 24b, 07381 Pößneck |
Telefon: | 03647418159 |
E-Mail: | ramona.voigt@vlh.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 24, 07333 Unterwellenborn |
Telefon: | 03673223444 |
E-Mail: | silke.stuendel@vlh.de |
Anschrift: | Schillerstr. 1 B, 06295 Lutherstadt Eisleben |
Telefon: | 03475250442 |
E-Mail: | hans-joachim.koeppe@vlh.de |
Anschrift: | An der Landwehr 2, 06295 Lutherstadt Eisleben |
Telefon: | 034757089990 |
E-Mail: | petra.henning@vlh.de |
Anschrift: | Lauter 21b, 98528 Suhl |
Telefon: | 03681708585 |
Fax: | 03681422694 |
E-Mail: | cornelia.schueppler@vlh.de |
Anschrift: | Am Holunderbusch 9, 98527 Suhl |
Telefon: | 03681300748 |
Fax: | 03681804744 |
E-Mail: | hanns-juergen.schmutzer@vlh.de |
Anschrift: | Marggrafstr. 3, 98527 Suhl |
Telefon: | 03681720744 |
Fax: | 03681707778 |
E-Mail: | katrin.schaefer@vlh.de |
Großrudestedt liegt im südöstlichen Teil des Thüringer Beckens im Landkreis Sömmerda. Die heutige Dorfkirche St. Albanus entspricht dem Ursprungsbau von 1724. Sehenswert ist auch das Jagdschloss Schwansee.
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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