Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Schenksberg 58a, 99955 Mittelsömmern |
Telefon: | 03604157843 |
Anschrift: | Bahnhofstr. 20, 99955 Bad Tennstedt |
Telefon: | 03604157132 |
Anschrift: | Am Anger 16, 99947 Sundhausen |
Telefon: | 03604370422 |
Anschrift: | Hauptstr. 63, 99955 Kutzleben |
Telefon: | 03604141351 |
Anschrift: | Kleinvargulaer Str. 129, 99958 Großvargula |
Telefon: | 03604274476 |
Anschrift: | Hauptstr. 46, 99955 Ballhausen |
Telefon: | 03604142033 |
Anschrift: | Feldstr. 1, 99947 Neunheilingen |
Telefon: | 03604370323 |
Anschrift: | Am Felsenkeller 7, 99718 Großenehrich |
Telefon: | 03637040383 |
Anschrift: | Kreuzgasse 20a, 99955 Herbsleben |
Telefon: | 03604156341 |
Anschrift: | Mittelstr. 7, 99713 Abtsbessingen |
Telefon: | 03602073200 |
Bruchstedt ist der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zugehörig. Die Gemeinde fand vermutlich schon im 9. Jahrhundert ihre urkundliche Ersterwähnung. Ein Besuch des alljährlichen Aufbaufestes ist...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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