Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Robert-Koch-Allee 5, 99438 Bad Berka |
Telefon: | 03645832081 |
Anschrift: | Am Kindergarten 58, 99518 Bad Sulza |
Telefon: | 03644563190 |
Anschrift: | Im Dorfe 43, 99441 Mechelroda |
Telefon: | 03645380491 |
Anschrift: | Schwedrich 83, 99438 Tonndorf |
Telefon: | 03645042060 |
E-Mail: | kindergarten.tonndorf@web.de |
Anschrift: | Großromstedter Str. 2, 99510 Saaleplatte |
Telefon: | 03642522267 |
Anschrift: | Siedlung 1a, 99189 Walschleben |
Telefon: | 03620162271 |
Anschrift: | Ringlebener Str. 15, 99189 Gebesee |
Telefon: | 03620162022 |
E-Mail: | kindergarten@gebesee.de |
Anschrift: | Harraser Weg 34, 6577 Oberheldrungen |
Telefon: | 03467391380 |
E-Mail: | kita.oberheldrungen@awo-thueringen.de |
Anschrift: | Im Oberdorfe 32 a, 99441 Kleinschwabhausen |
Telefon: | 03645450677 |
Anschrift: | Kirchberg 176, 6648 Eckartsberga |
Telefon: | 03446720263 |
Neumark gilt als kleinste Stadt Thüringens und liegt wenige Kilometer von Weimar entfernt. Bereits 1179 wurde der Ort zum ersten Mal in einer Urkunde genannt. Historisch große Bedeutung besaß Neumark...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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