Integrationsbeauftragte Stadt Tuttlingen (Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte)

Rathausstr. 1, 78532 Tuttlingen

Telefon:0 74 61 / 99 - 432
Fax:0 74 61 / 99 - 480
E-Mail:petra.demmer@tuttlingen.de
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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte FAQ Top 3 Fragen

Was bedeutet überhaupt Integration?
Was ist unter Migration zu verstehen?
Welche Aufgaben hat denn ein Integrationsbeauftragter?
Weitere Fragen

Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Tuttlingen: Informationen zu Integrationsbeauftragte Stadt Tuttlingen

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Integrationsbeauftragte Stadt Tuttlingen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Integrationsbeauftragte Stadt Tuttlingen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Lexikon

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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